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Eigentumswohnung

Im deutschen Recht bezeichnet das Wohnungseigentum eine Eigentumswohnung, die in ihrer Form ganz deutlich von Wohneigentum zu unterscheiden ist. Das Wohnungseigentum beschreibt den Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Sie ist ein Sondereigentum an einem Grundstück in Form einer Wohnung, innerhalb von einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten oder von Reihenhäusern, die auf einem gemeinsamen Grundstück stehen. Somit teilen sich bei einer Eigentumswohnung mehrer Eigentümer ein Grundstück. Die Wohneinheiten sind jedoch immer einem anderen Eigentümer zugeordnet. Aufgrund des enormen Wohnraumbedarfs nach dem zweiten Weltkrieg, musste eine Lösung gefunden werden, mit der Menschen zu Wohnraum kamen, sich aber an dessen Finanzierung beteiligt. Mit dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht wurde diese Lösung im Jahre 1951 geschaffen. Im Juli 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht reformiert. Hier gibt es detaillierte Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung des Grundstücks durch die Teileigentümer. So ist zwingend die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vorgesehen. Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen, wird das Grundstück mit einer sog. Teilungserklärung durch die Anzahl der Wohnungen geteilt. Diese Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden und enthält Pläne des gesamten Gebäudes, aus denen jedes einzelne Wohneigentum hervor geht. Jeder Wohnungseigentümer erhält einen Teil des Grundstückes, was Miteigentumsanteil genannt wird. Im Wohnungsgrundbuch wird dieser Miteigentumsanteil eigenständig geführt. Somit kann eine Eigentumswohnung unabhängig von anderen Wohneinheiten verkauft und beliehen werden und auch eine Zwangsversteigerung hat keine Auswirkungen auf die anderen Eigentümer der Wohneinheiten. Mit dem Miteigentumsanteil können Sondernutzungsrechte für z.B. einen Stellplatz für das Auto oder einen Anteil am Garten, verbunden sein. Durch diese Sondernutzungsrechte kann der jeweils Berechtigte frei über die Fläche oder den Raum verfügen.