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Eigentumswohnung
Im deutschen Recht bezeichnet das Wohnungseigentum eine Eigentumswohnung, die in ihrer
Form ganz deutlich von Wohneigentum zu unterscheiden ist. Das Wohnungseigentum
beschreibt den Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Sie ist ein Sondereigentum an einem
Grundstück in Form einer Wohnung, innerhalb von einem Gebäude mit mehreren
Wohneinheiten oder von Reihenhäusern, die auf einem gemeinsamen Grundstück stehen.
Somit teilen sich bei einer Eigentumswohnung mehrer Eigentümer ein Grundstück. Die
Wohneinheiten sind jedoch immer einem anderen Eigentümer zugeordnet. Aufgrund des
enormen Wohnraumbedarfs nach dem zweiten Weltkrieg, musste eine Lösung gefunden
werden, mit der Menschen zu Wohnraum kamen, sich aber an dessen Finanzierung beteiligt.
Mit dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht wurde diese Lösung im
Jahre 1951 geschaffen. Im Juli 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht reformiert. Hier
gibt es detaillierte Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung des Grundstücks durch
die Teileigentümer. So ist zwingend die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vorgesehen.
Bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen, wird das
Grundstück mit einer sog. Teilungserklärung durch die Anzahl der Wohnungen geteilt. Diese
Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden und enthält Pläne des gesamten
Gebäudes, aus denen jedes einzelne Wohneigentum hervor geht. Jeder Wohnungseigentümer
erhält einen Teil des Grundstückes, was Miteigentumsanteil genannt wird. Im
Wohnungsgrundbuch wird dieser Miteigentumsanteil eigenständig geführt. Somit kann eine
Eigentumswohnung unabhängig von anderen Wohneinheiten verkauft und beliehen werden
und auch eine Zwangsversteigerung hat keine Auswirkungen auf die anderen Eigentümer der
Wohneinheiten. Mit dem Miteigentumsanteil können Sondernutzungsrechte für z.B. einen
Stellplatz für das Auto oder einen Anteil am Garten, verbunden sein. Durch diese
Sondernutzungsrechte kann der jeweils Berechtigte frei über die Fläche oder den Raum
verfügen.